Hinweis zur Warenannahme
Verhalten bei der Warenannahme -wichtige Hinweise im Überblick
Werden die Hinweise für das Verhalten bei der Warenannahme nicht beachtet, sind keine Regressansprüche an unsere Firma und an den zuständigen Spediteur nicht durchsetzbar.
Erhalten Sie eine Lieferung, müssen Sie den Erhalt normalerweise mit einer Unterschrift bestätigen. Gleichzeitig bestätigen Sie mit der Unterschrift, dass der Zustand der Ware einwandfrei ist.
Wurde Verpackung oder Ware wurden während des Transportweges beschädigt? In dem Fall gibt es folgende Varianten:
1. Annahme der Ware nur unter Vorbehalt:
Quittieren Sie den Empfang der Ware nur unter Vorbehalt beispielsweise auf dem Frachtschein und schreiben Sie den wahrscheinlichen Schaden dazu. Wichtig ist es, den Schaden hinreichend deutlich zu vermerken, damit es nachvollziehbar ist. Es ist nicht ausreichend, eine allgemeine Vorbehaltsannahme zu vermerken.
Vermerken Sie auf der Übergabequittung „unter Vorbehalt“. Manchmal werden auch elektronische Unterschrifts-Displays verwendet. Wird das elektronische Gerät verwendet, müssen Sie dort einen Vermerk hinterlassen. Falls ein verdeckter Mangel im Nachhinein zu sehen ist, können Sie auch dann eine Reklamation ohne Probleme starten.
2. Anfangsverdacht auf Beschädigung vorhanden - so vorgehen:
- Ware auspacken und genau auf mögliche Schäden kontrollieren
- Zusteller muss warten, ist die Ware ausgepackt und Transportschäden gecheckt wurde
- Bei Schäden diese vermerken und reklamieren oder Warenannahme verweigern
Natürlich ist es so, dass die Spediteure und Kurierdienste immer keine Zeit und Geduld haben. Letztendlich müssen sie aber abwarten, auch wenn es ungern gesehen ist.
3. Annahme der Ware verweigern:
Es ist offensichtlich, dass ein Mangel vorliegt? Manchmal lässt es sich schon an dem äußeren Zustand erkennen. Wer Zerbrechliches bestellt hat, der hört möglicherweise entsprechende Geräusche. In dem Fall verweigern Sie direkt die Warenannahme. Direkt geht das Paket an unser Team zurück. Hier wird es als Schadensfall deklariert.
Um rasch eine Ersatzlieferung zu erhalten, wenden Sie sich zügig an uns. Wir veranlassen anschließend eine neue Lieferung.
Wie werden Ersatzansprüche gegen Dritte sichergestellt?
Es sind äußerliche Schäden direkt erkennbar, bevor Sie die Ware annehmen? In dem Fall beachten Sie folgende Schritte:
- Auf Frachtpapieren Schaden vermerken (beispielsweise auf Lieferschein oder Frachtbrief)
- Beförderungsunternehmen schriftlich haftbar machen
- Erkennbaren Schaden von dem Zusteller mit seiner Unterschrift unterzeichnen lassen
- Wer Ware dennoch annehmen möchte, sollte erst nach der Schadenaufnahme den Warenempfang unterzeichnen
- Nicht äußerlich erkennbare Schäden müssen prinzipiell unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, reklamiert werden
Weitere Hinweise:
Achten Sie selbst bei dem Auspacken der Ware darauf, vorsichtig vorzugehen, um Schäden zu vermeiden. Soll Verpackungsmaterial mit einer Schere oder einem Teppichmesser geschnitten werden, darf die Klinge nicht zu lang sein. Ansonsten kann es zu Schäden von Ihrer Seite her an dem Produkt kommen.